Rechtsbewusstes Handeln
Wir erfassen die Anforderungen Ihres Standorts und beziehen zuständige Fachstellen ein, wenn eine rechtliche Bewertung nötig ist.
Operatio Fortis
ZURÜCK
Operatio Fortis bereitet Sicherheitsleistungen für Unternehmen vor. Wir klären Anforderungen persönlich. Bewachungsaufträge erst nach Erteilung der § 34a-Erlaubnis.
Wir klären Anforderungen, Zuständigkeiten und mögliche Schritte mit realistischen Zusagen.
Wir erfassen die Anforderungen Ihres Standorts und beziehen zuständige Fachstellen ein, wenn eine rechtliche Bewertung nötig ist.
Wir besprechen technische und organisatorische Schutzmöglichkeiten mit Blick auf den konkreten Standort.
Verlässlichkeit beginnt mit ehrlichen Zusagen, klaren Zuständigkeiten und sorgfältiger Vorbereitung.
Wir klären Leistungsumfang, Zuständigkeiten und Schnittstellen für eine spätere Zusammenarbeit.
"Sicherheitsarbeit beginnt mit klaren Zuständigkeiten, bevor ein Einsatz beginnt."
Beschreiben Sie Standort und Anliegen in wenigen Sätzen. Wir melden uns zur unverbindlichen Abstimmung.
Im Gespräch ordnen wir Ihren Bedarf ein und erklären die nächsten Schritte.
Wir beantworten Vorab-Anfragen und klären Anforderungen für eine mögliche spätere Zusammenarbeit.
Aktuell: Vorab-Anfragen möglichBei sensiblen Standorten beginnt die Planung mit klaren Zuständigkeiten und einer realistischen Abgrenzung des Auftrags.
Planung: StandortbezogenWir sprechen über einen passenden Leistungsumfang für Ihren Standort. Bewaffnete Dienste und Notfallbereitschaft gehören nicht zum geplanten Angebot.
Gespräch: IndividuellIm Erstgespräch besprechen wir Ihr Anliegen und die möglichen nächsten Schritte.
Der Zeitplan richtet sich nach Standort, Umfang und den erforderlichen Vorbereitungen. Einen konkreten Termin besprechen wir nach der Anforderungsaufnahme.
Wir orientieren die spätere Leistungsgestaltung an passenden fachlichen Anforderungen. Eine DIN-Zertifizierung der UG liegt nicht vor.
Wir erfassen zunächst Anforderungen an den physischen Schutz. Formale BSI- oder KRITIS-Prüfungen sind Aufgabe der zuständigen Fachstellen.
Reaktionszeiten hängen von Standort, Personal und Einsatzmodell ab. Eine konkrete Vereinbarung ist Teil einer späteren Auftragsprüfung.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird für jedes Vorhaben geprüft. Ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig ist, hängt von der konkreten Rolle und Verarbeitung ab.
Nach Erteilung der § 34a-Erlaubnis und Prüfung von Personal, Versicherung und Standort. Bis dahin sind unverbindliche Vorab-Anfragen möglich.
Nein. Derzeit sind nur unverbindliche Vorab-Anfragen möglich. Aufträge werden erst nach Erteilung der Erlaubnis und Prüfung der Einsatzvoraussetzungen angenommen.